Gewerkschaft
Gewerkschaft
Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband der Arbeitnehmer. In Deutschland schützt das Grundgesetz Artikel 9 das Recht aller Beschäftigten, einer Gewerkschaft beizutreten. Außerdem ist die Gewerkschaft in ihrer Existenz und Autonomie geschützt. Gewerkschaftsmitglieder dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind.
Die Gewerkschaften setzen sich für gerechte Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung ein. Dazu schließen sie mit Arbeitgeberverbänden Tarifverträge zur Regelung von Arbeits- und Entgeltbedingungen. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen rufen Gewerkschaften ggf. zu Arbeitsniederlegungen (Streiks) auf. Sie vertreten auch die individuellen Interessen jedes einzelnen Mitglieds, wie z. B. in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
In Deutschland gibt es verschiedene Gewerkschaften. Die größte Gewerkschaft ist die IG Metall.
Lexikon
Abfindung- Allgemeinverbindlichkeit
- AMP
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen
- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
Erlaubnis
Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
Klebeeffekt- Kündigungsbedingungen
- Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
- Leiharbeitnehmer
- Leiharbeitskampagne
- Lohndumping
Mindestarbeitsbedingungengesetz- Mindestlohn
Nichteinsatzzeit- Normalarbeitsverhältnis
Personal-Service-Agentur- prekäre Beschäftigung
Rechte
Schwarz-Weiß-Buch- Staffellöhne
- Stammbelegschaft
- Synchronisationsverbot
Tarif- Tariföffnungsklausel
Überlassungshöchstdauer
Vermittlungsprovision
Wiedereinstellungssperre
Zeitarbeit
Schlagen Sie nach und reden Sie mit!
Gesicht zeigen
Tour-Kalender
